Vertrauen Sie bei der Markenanmeldung in der EU auf unsere erfahrenen Fachanwälte

  • EU Unionsmarke schnell und einfach online anmelden
  • zum günstigen Festpreis ab 349 € netto
  • umfassende Leistungen, keine versteckten Kosten
  • Top-bewertete Fachanwälte kümmern sich um Ihre Markenanmeldung
  • Wir sind Top-Kanzlei für Markenanmeldungen

    Über 12.000 Markenanmeldungen in Deutschland, EU und international

  • Rechts- und Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz

    Bei uns kümmern sich Profis um Schutz und Durchsetzung Ihrer EU Marke.

So einfach funktioniert die EU-Markenanmeldung bei Breuer Lehmann

Schützen Sie Ihren Firmen- oder Produktnamen in allen 27 Mitgliedsländern der Europäischen Union als eingetragene Marke (Wortmarke, Wort-Bildmarke, Bildmarke). Auch Logos, Slogans, oder Bandnamen können Sie als europäische Unionsmarke schützen. Somit erhalten Sie das ausschließliche Recht, die identische oder ähnliche Nutzung Ihrer Marke durch Nachahmer zu untersagen. Gerne beraten wir Sie auch zum Schutz Ihrer Marke außerhalb der EU (Schweiz, UK, USA, China etc.).

Schritt 1

Sie füllen unser Formular zur EU-Markenanmeldung aus, beauftragen damit unsere Rechts- und Fachanwälte zum günstigen Festpreis und erhalten eine Bestätigung. Schon geht es los!

Schritt 2

Unsere spezialisierten Anwält:innen prüfen dann die Schutzfähigkeit Ihrer Marke innerhalb der EU und melden sich nach 4–5 Werktagen (24h Service zubuchbar) mit einem Prüfungsbericht bei Ihnen.

Schritt 3

Wir erstellen dann das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für Ihre Marke, führen Recherchen durch und melden Ihre Marke nach Rücksprache mit Ihnen beim Amt (EUIPO) an.

Fertig!

Nach Anmeldung Ihrer Unionsmarke erhalten Sie über uns die amtliche Anmeldebestätigung. Sobald Ihre Marke erfolgreich eingetragen ist, senden wir Ihnen Ihre EU-Markenurkunde zu.

Wie viel kostet es, eine Marke in der EU anzumelden?

Neben Ihrer Markenanmeldung in der Europäischen Union, Deutschland bzw. DACH oder international, machen wir auch Markenrecherchen und schützen Ihre Marke langfristig. Nehmen Sie gerne unsere individuelle Beratung in Anspruch und kontaktieren Sie uns nicht zuletzt bei mehreren Markenanmeldungen in der EU oder anderen Ländern.

Inklusive Leistungen bei der Markenanmeldung

Bei jeder Markenanmeldung können Sie sich auf eine feste Ansprechperson verlassen und profitieren von der kostenfreien telefonischen Beratung. BREUER LEHMANN übernimmt für Sie auch die Korrespondenz mit dem Amt und berät Sie – falls gewünscht – zur Amazon-Markenregistrierung (Amazon Brand Registry).

  • BASIC
    kostengünstige und schnelle Markenanmeldung in der EU ohne Recherche
  • 349
  • + 850 € AMTSGEBÜHREN EUIPO
  • KMU Förderung bis zu 1000 EUR möglich!
  • Prüfung der Schutzfähigkeit Ihrer Marke
  • Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses, sowie elektronische Markenanmeldung (EUIPO) (Nizza-Klassifizierung)
  • kostengünstige und schnelle elektronische Markenanmeldung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
  • Geeignet für AMAZON BRAND REGISTRY
  • 24h-Service (optional)
    zzgl. 100 € netto – Prüfung Ihres Auftrags innerhalb 24h (Mo–Fr)
  • STARTUP Markenanmeldung in der EU inklusive Standard-Recherche
  • 799
  • + 850 € AMTSGEBÜHREN EUIPO
  • KMU Förderung bis zu 1000 EUR möglich!
  • alle Leistungen wie in BASIC
  • + Marken-Identitätsrecherche
  • + Firmennamen-Identitätsrecherche
  • Geeignet für AMAZON BRAND REGISTRY
  • 24h-Service (optional)
    zzgl. 100 € netto – Prüfung Ihres Auftrags innerhalb 24h (Mo–Fr)
  • PRO Markenanmeldung in der EU mit intensiver Recherche für besten Schutz
  • 1399
  • + 850 € AMTSGEBÜHREN EUIPO
  • KMU Förderung bis zu 1000 EUR möglich!
  • alle Leistungen wie in BASIC + STARTUP
  • + Marken-Ähnlichkeitsrecherche (EU27)
  • + Pro-Recherche (geschäftliche Bezeichnungen: Firmennamen, Werktitel bei Software / Bücher, Magazine)
  • Geeignet für AMAZON BRAND REGISTRY
  • 24h-Service (optional)
    zzgl. 100 € netto – Prüfung Ihres Auftrags innerhalb 24h (Mo–Fr)

Hinweis: Das Pauschalhonorar versteht sich zzgl. MWST. Hinzu kommen die amtlichen Gebühren je Marke (DPMA, EUIPO, WIPO). Das freibleibende Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, Freiberufler und Behörden. Zusätzliche Klassengebühren (Anwalt, Amt) können anfallen, werden jedoch nur nach individueller Freigabe fällig (Kostenkontrolle).

Faire Preise. Erstklassiger Service.

Das sagen Kunden über die Markenanmeldung bei BreuerLehmann

Rechtsberatung, ein Service per Internet – perfekt!
Meine Vorbehalte, einen Service im Bereich der Rechtsberatung nur per Internet zu beauftragen, waren unbegründet. Meine Erwartungen wurden weit übertroffen. Der Service wurde zeitnah, vollständig, preiswert und zu vollster Zufriedenheit erledigt. Vielen Dank dem Rechtsanwalts-Team.

Sehr rasche Bearbeitung sowie Professionelle Beratung
Wir haben eine sehr kompetente Beratung seitens Herrn Brandl bei Breuer Lehmann Rechtsanwälte erfahren! :-) Vor allem, eine sehr rasche und professionelle Bearbeitung unseres Vorhabens zur Markenanmeldung inkl. konkreter Handlungsempfehlungen, welche dann sehr schnell in einen konkreten Auftrag gemündet sind. Wir sind sehr zufrieden und können Breuer Lehmann Rechtsanwälte gerne weiter empfehlen.

Erfolgreich in die Selbstständigkeit
Als ich mich dazu entschieden hatte, als Soloselbstständige meinen Namen als Marke schützen zu lassen, habe ich mit der Kanzlei Breuer-Lehmann-Rechtsanwälte die beste Wahl getroffen. Ich wurde von Anfang an bestens beraten und konnte mich entspannt zurücklehnen. Das hatte ich mir schwieriger vorgestellt und war angenehm überrascht, wie leicht es gehen kann. Ein großes Lob.

Schneller und kompetenter Service lässt sich messen:
Wir freuen uns über unser TOP-Rating auf Anwalt.de (5.0 Sterne / 155 Bewertungen)

Foto der Kanzleikollegen

BREUER LEHMANN ist Ihr Partner für Markenanmeldungen in der EU und international

Also Full-Service Markenkanzlei sind wir seit 2012 für unsere Kunden im Einsatz und machen auch Ihre Marke stark. Wir beraten Sie gerne bei der Auswahl des richtigen Pakets zur Markenanmeldung in der EU und klären Ihre offenen Fragen. Weiter zeigen wir Ihnen Lösungen auf, um einen dauerhaften Schutz Ihrer eingetragenen Marke zu gewährleisten.

Buchen Sie jetzt Ihre Markenanmeldung mit BREUER LEHMANN oder kontaktieren Sie uns bei bestehenden Fragen. Profitieren Sie dabei von unserer kostenfreien Erstberatung.

Gründe für eine Markenanmeldung in der Europäischen Union

  • durch die Unionsmarke erhalten Sie das ausschließliche Recht, Nachahmern die identische oder ähnliche Nutzung Ihrer Marke innerhalb der EU zu untersagen

  • eine Marke unterscheidet Ihr Unternehmen vom europäischen Wettbewerb

  • mit einer starken Marke identifizieren sich Ihre Kunden in 27 Ländern der EU

  • Marken erhöhen nachweislich die Wertschöpfung Ihres Unternehmens

  • eine Marke stützt das Vertrauen in Ihre Produkte nachhaltig und über Landesgrenzen hinweg

EU Markenüberwachung

Dauerhafter Schutz für Ihre Marke

Ergänzend zur Anmeldung Ihrer Marke können Sie für nur 449 € (pro Marke, pro Jahr) Ihre europäische Unionsmarke dauerhaft durch BREUER LEHMANN überwachen lassen

  • regelmäßige Prüfung (EU-weit) und Informationen über Neuanmeldungen von Marken bei denen Verwechslungsgefahr bestehen könnte
  • so können Sie rechtzeitig gegen Trittbrettfahrer/Nachahmer vorgehen
  • eindringlich empfohlen für den permanenten Schutz Ihrer Marke

Buchen Sie einfach bei der Markenanmeldung die Markenüberwachung dazu oder kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen.

Häufig gestellte Fragen zur EU-Markenanmeldung

Sie können den Schutz einer Marke immer auch später auf andere Länder erstrecken, auch auf die EU (Unionsmarke).

Sie sollten aber beachten, dass in den anderen Ländern generell immer jemand „dazwischen kommen kann“. D.h. wenn Sie die Marke erst in Deutschland anmelden und dann 3 Jahre später für die EU, dann müssen Sie damit rechnen, dass in der Zeitspanne dazwischen jemand Drittes eine mit Ihrer Marke identische oder ähnliche Marke in dem dann zu schützenden Land angemeldet hat, so dass Sie es dann zu einem Markenkonflikt kommen kann.

Ausschließen können Sie dies, wenn Sie den Schutz in den weiteren Ländern im Zeitraum bis zu 6 Monate nach Anmeldung der deutschen Marke (Prioritätsfrist) vornehmen. Denn für diesen Zeitraum wird Ihnen die so genannte Priorität (Zeitrang) der deutschen Marke auch in den anderen Ländern gewährt. Melden Sie z. B. die EU Marke 4 Monate nach der deutschen Marke an und nehmen diese Priorität in Anspruch, können Sie gegen Dritte vorgehen, die eine identische oder ähnliche EU Marke 3 Monate nach Ihrer deutschen Marke aber 1 Monat vor Ihrer EU Marke angemeldet haben: denn Sie können sich ihm gegenüber auf die bessere Priorität in Deutschland berufen, die dann auch für Ihre EU Marke gilt.

Insofern können Sie schon erst nur die deutsche Marke anmelden, sollten aber die Thematik der Priorität im Blick haben, wenn Sie absehbar den Schutz der Marke auf andere Länder erweitern wollen.

Wenn Sie eine Markenanmeldung für einen Dritten bei uns beauftragen, so benötigen wir eine Vollmacht des künftigen Markeninhabers. Die Markenanmeldung ist nicht nur mit Rechten für den Markeninhaber verbunden sondern auch mit Pflichten. Insofern ist vor Anmeldung einer Marke sicherzustellen, dass der künftige Markeninhaber die Markenanmeldung auch autorisiert. Eine Vollmacht stellen wir Ihnen bei Bedarf zur Verfügung.

Die Anmeldung einer neuen Marke kann stets zur Verletzung einer älteren Marke führen.

Die Folge ist, dass Kosten durch das aussergerichtliche oder gerichtliche Vorgehen des Inhabers der älteren Marke entstehen können, die neue Marke gelöscht und nicht mehr benutzt werden darf und Schadenersatzzahlungen bis zur Gewinnherausgabe im Raum stehen. Zudem muss nun wieder ein neuer Markenname, ein neue Corporate Design für die eigene Unternehmung gefunden werden. Das kann durch eine Markenrecherche vor Anmeldung einer Marke kostengünstig vermieden werden.

In unseren Festpreispaketen “PRO” sind solche Markenrecherchen nach identischen oder ähnlichen Marken enthalten. Sollte die Recherche auf ältere Marken stoßen, so helfen wir Ihnen herauszufinden, wie Sie dennoch eine -geänderte- Marke Erfolg versprechend anmelden können.

Folgende Dinge lassen sich als Marke schützen:

  • Produktnamen
    Produktnamen können Sie selbstverständlich als Marke schützen lassen. Nachdem diese auch nicht durch reine Benutzung Markenschutz erlangen, sollten Sie auch eine Marke eintragen lassen.
  • Firmennamen
    Sie können einen Firmennamen als Marke schützen lassen. Sie können den Firmennamen als Wortmarke, als Bildmarke (Logo) oder als so genannte Wort- Bildmarke schützen lassen.
  • Logos / Grafiken
    Logos können als Bildmarke oder in Kombination mit einem Text als Wort-/Bildmarke geschützt werden.Wollen Sie ein Logo oder eine Grafik als Marke anmelden, so sollten Sie über die entsprechenden Nutzungsrechte betreffend das Logo bzw. die Grafik verfügen. Das Amt prüft dies nicht. Melden Sie doch jedoch ein Logo oder eine Grafik ohne Zustimmung des Urhebers beim Deutschen Patent- und Markenamt an, so kann es im schlimmsten Fall passieren, dass der Urheber gegen die Markenanmeldung vorgeht. Dieses Problem ist meist theoretischer Natur, aber sie sollten darauf achten, dass der Urheber des Logos Ihnen schriftlich eine ausschließliche Lizenz explizit auch für die Anmeldung des Logos als Marke erteilt.Bei gekauften Logos oder Bildern von entsprechenden Internetplattformen (Stockfotos) gehen die Rechte regelmäßig nicht so weit, dass das Logo oder die Grafik auch als Marke angemeldet werden dürfen. Prüfen Sie dies im Zweifelsfall vorher.
  • Wort-/Bildmarke
    Grundsätzlich gilt, dass Wortmarken auch aus mehreren Worten bestehen können so können sie auch einen Slogan wie z.B. „Vorsprung durch Technik“ (markenrechtlich geschützte Slogan von Audi) schützen lassen.

Sind Sie sich unsicher, wozu der von Ihnen zu schützende Gegenstand zählt? Dann kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich und kostenlos. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Grundsätzlich gilt für alle Marken, dass diese unterscheidungskräftig sein müssen.

Die Wortmarke für den Bereich Sportbekleidung darf z.B. nicht “Turnschuh“ sondern muss z.B. „Adidas” lauten. Man muss dabei berücksichtigen, dass der Markeninhaber einem Dritten untersagen kann, die Marke oder ein ähnliches Zeichen im entsprechenden Waren oder Dienstleistungsbereich zu verwenden.

Beschreibende Fachbegriffe oder gängige Abkürzungen in einem bestimmten Bereich können damit ebenso wenig geschützt werden, wie die englische oder französische bzw. italienische Übersetzung des Wortes. Darüber hinaus dürfen Marken zum Beispiel nicht sittenwidrig sein (Fack ju Göthe).

  • Expertise: Wir haben bereits über 8.500 Marken erfolgreich angemeldet.
  • Hoher Qualitätsstandard: Ihre Marke ist wichtig für Ihren Erfolg. Überlassen Sie dieses Thema nicht irgendjemandem.
  • Unsere Fachanwälte sind hochqualifiziert und beraten Sie zuverlässig, schnell und umfassend!
  • Feste Ansprechpartner: Persönliche Beratung am Telefon inklusive! Und zwar ohne dass das Taxameter läuft: Unsere Preise sind Festpreise!
  • Sollte Ihre Wunschmarke nicht eintragungsfähig oder bereits vergeben sein, zeigen wir Ihnen die Alternativen auf.
  • Transparente und faire Preise: so günstig wie möglich. So teuer wie nötig, damit Sie weiterhin auf einen hohen Qualitätsstandard vertrauen können!
  • Unsere Mandanten haben es noch nie in Anspruch nehmen müssen, aber: unser Kanzlei ist mit bis zu 10 Millionen EUR je Fall versichert.

Inhaber von eingetragenen und angemeldeten Marken können natürliche Personen (Sie persönlich), juristische Personen (GmbH, AG etc.)und Personengesellschaften (GbR etc.) sein, § 7 MarkenG. Auch mehrere natürliche oder juristische Personen können Inhaber einer Marke sein.

Mehrere Personen / Unternehmen als Inhaber einer Marke

Eine Marke kann auf mehrere Personen (= natürliche oder juristische Personen) zusammen eingetragen sein. Beachten Sie jedoch, dass Konflikte zwischen den verschiedenen Markeninhabern sich dann auch auf die Benutzung und Durchsetzung der Marke auswirken können. Vereinbaren Sie also eine Regelung für den Fall, dass Sie sich uneinig werden, damit die Marke nicht “im Streit untergeht”.

Bis zum 16.12.2022 erhalten Sie bis zu 1.500 EUR für eine Markenanmeldung in der EU und in Deutschland erstattet.

Voraussetzungen und Details dazu finden Sie in unserem Artikel: SME Fund – Jetzt bis zu 1.500 € EU-Förderung für Ihre Markenanmeldung erhalten

 

Der Schutz Ihrer Marke im DACH-Gebiet kann einfach durch die Rechtsanwaltskanzlei BREUER LEHMANN durchgeführt werden. Unser Topseller schützt Ihre Marke bestens im deutschsprachigen Raum und sichert Ihnen Ihr exklusives Markenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

  • Voraussetzung: Um eine Marke in Deutschland, Österreich und der Schweiz anmelden zu können, brauchen Sie lediglich einen privaten oder geschäftlichen Wohnsitz in Deutschland.
  • Details: Weitere Details zum Schutz Ihrer Marke im DACH-Gebiet finden Sie auf unserer Informationsseite.
  • Ablauf: Nachdem Sie unser Formular zur Markenanmeldung in DE, AT, CH ausgefüllt haben, meldet sich die Rechtsanwaltskanzlei BREUER LEHMANN umgehend bei Ihnen. 

Wir benötigen etwa 3-5 Werktage, um Ihren Auftrag zu prüfen. Im Rahmen eines 24h-Expressauftrages können wir dies auch binnen 24 Stunden (nur an Werktagen) erledigen. Dann melden wir uns mit einem Prüfungsbericht bei Ihnen und machen Ihnen Vorschläge, wie Ihre Marke angemeldet werden kann. Erst wenn Sie danach grünes Licht geben, nehmen wir die Markenanmeldung für Sie vor.

Die Prüfung und Anmeldung einer deutschen Marke kostet ab EUR 290 Amtsgebühren zzgl. unser anwaltliches Honorar ab Höhe von EUR 189 netto. Die Prüfung und Anmeldung einer europäischen Unionsmarke kostet ab EUR 850 Amtsgebühren zzgl. unser anwaltliches Honorar ab Höhe von EUR 349 netto. Wir empfehlen allerdings, vorab Recherchen nach bestehenden identischen und ähnlichen Marken zu machen, da markenrechtliche Streitigkeiten recht schnell recht teuer werden können. Durch professionelle Markenrecherchen können Sie solche Risiken minimieren. Wir bieten solche Recherchen im Rahmen unserer PRO-Pakete an.

Markenanmeldung Deutschland

Markenanmeldung EU

Für die internationale Markenanmeldung senden Sie uns gerne eine Liste der Länder zu, in welchen Sie eine Marke anmelden möchten.