Markenanmeldung DACH – Deutschland, Österreich, Schweiz

Zum Festpreis ab 689 € netto

Sie möchten Ihre Marke für Deutschland, Österreich und die Schweiz anmelden? Dann können wir Ihnen helfen. Einzige Voraussetzung: Sie wohnen in Deutschland oder haben Ihren geschäftlichen Sitz in Deutschland.

Wir haben bereits Erfahrung aus über 10.000 erfolgreichen Markenanmeldungen und können Ihnen sehr gerne helfen, auch Ihre Marke erfolgreich zu schützen. Erfahrungsgemäß ist das Paket Deutschland – Österreich – Schweiz für Markenanmeldungen besonders nachgefragt, weil es einfach Ihre Marke für den deutschsprachigen Raum schützt. Selbstverständlich können wir auch ein für Sie zugeschnittenes Markenanmeldepaket schnüren.

Der Ablauf: Technisch gesehen meldet man zuerst die deutsche Marke als Basismarke an. Im zweiten Schritt wird dann der Schutz der deutschen Marke über einen internationalen Markenschutz auch für die weiteren Länder, hier Schweiz und Österreich.

Jetzt Marke in DACH schützen lassen

Schützen Sie jetzt Ihre Marke in Deutschland, Österreich und der Schweiz ganz einfach online. Füllen Sie dazu das Formular zur Markenanmeldung aus – dies dauert nicht länger als fünf Minuten. BREUER LEHMANN meldet sich dann in Kürze bei Ihnen.

Wir haben bereits über 10.000 Marken erfolgreich angemeldet.

Wir arbeiten effizient und effektiv, damit Ihre Wunschmarke sicher eingetragen wird.

Sollte Ihre Wunschmarke nicht eintragungsfähig sein, zeigen wir Ihnen die Alternativen.

Unsere Fachanwälte beraten Sie persönlich.

Wir melden Ihre Marke elektronisch an, was Zeit und Kosten für Sie spart.

Häufige Fragen

Es gibt verschiedene Wege eine Marke in der Region Deutschland Österreich und Schweiz (D-A-CH) zu schützen:

  1. Man meldet in den drei Ländern jeweils eine nationale Marke an. Dies setzt jedoch regelmäßig voraus, dass man in allen drei Ländern eine Niederlassung bzw. Wohnsitz hat oder man in jedem Land einen entsprechenden Vertreter beauftragt.
  2. Man meldet eine Europäische Unionsmarke an und im zweiten Schritt zusätzlich eine Schweizer Marke. Durch die Unionsmarke haben sie auch alle weiteren Länder der Europäischen Union mit abgedeckt.
  3. Man meldet eine deutsche Marke als Basismarke an. Im Wege der internationalen Registrierung meldet man im zweiten Schritt auf der deutschen Marke aufbauend eine österreichische und eine Schweizer Marke an.

Wenn sie Markenschutz nur im deutschsprachigen Raum, d.h. tatsächlich nur in der Region D-A-CH benötigen, so empfehlen wir die Vorgehensweise nach Schritt Nummer 3 über die internationale Registrierung. Diese ist passend auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten, kostengünstig und einfach zu verwalten, da sie zentral verwaltet werden kann. Darüber hinaus ist sie später erweiterbar auf andere Länder. Voraussetzung ist nur, dass der Markeninhaber in Deutschland ansässig ist (Niederlassung oder Wohnsitz).

Das können Sie schon machen. Als deutsche Anwaltskanzlei können wir dies nicht direkt als Vertreter. Zum anderen benötigen sie in den Ländern einen Wohnsitz oder eine Niederlassung. Wenn Sie dies nicht haben, sind Sie auf dort ansässige Vertreter angewiesen. Dies ist regelmäßig teurer und in der Verwaltung auch umständlicher, da Sie dann für jedes Land einen eigenen Ansprechpartner haben.

Wenn Sie bereits eine deutsche Basismarke haben, so müssen Sie freilich nicht unser Paket für die Markenanmeldung in der D-A-CH Region buchen. In dem Fall würden wir dann schauen, ob Ihre deutsche Basismarke zum einen noch wirksam ist und zum anderen noch die tatsächliche Nutzung durch Sie abbildet. Wenn die deutsche Marke Ihr Vorhaben noch umfassend schützt, kann man selbstverständlich diese Marke als Basismarke nehmen und dann nur noch die österreichische und die Schweizer Marke draufsetzen. Sprechen Sie uns hierfür einfach an. Am besten schicken Sie uns eine E-Mail mit ihren Daten und Ihrer bisherigen Markenanmeldung, damit wir den für sie bestmöglichen Weg für einen Markenschutz prüfen können.

Auch in dem Fall schauen wir, ob Ihre eingetragene Marke noch die Realität abbildet und Ihr Vorhaben ausreichend schützt. Aus Gründen einer Markenstrategie kann dennoch die zusätzliche Eintragung einer deutschen Marke und dann darauf basierend die Österreichische und Schweizer Marke Sinn machen. Sprechen Sie uns auch hierfür einfach an, damit wir den für Sie besten Weg ermitteln können.

Bei uns dauert die Prüfung 3-5 Werktage. Nach Ihrer Freigabe wird die Markenanmeldung dann beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) vorgenommen. Im Rahmen einer beschleunigen Prüfung wird die Marke dort in ca. 4-6 Wochen eingetragen. Davon ausgehend können wir die weitere Anmeldung Ihrer Marke in Österreich und der Schweiz vornehmen. Hierbei ist wichtig, dass diese nicht später als sechs Monate nach Anmeldung der deutschen Marke stattfindet. Denn in diesem Fall können wir die sogenannte Priorität der deutschen Basisanmeldung auf die Österreichische und Schweizer Marke übertragen. Dies bedeutet, dass Sie gegen Dritte vorgehen könnten, die eine Österreichische oder Schweizer Marke in dem Zeitraum zwischen der Anmeldung Ihrer Deutschen Marke und der Anmeldung der weitergehenden Schweizer oder Österreichischen Marke angemeldet haben. Die Eintragung für Österreich und die Schweiz dauert dann weitere 6-9 Monate( je nachdem, wie schnell das Markenamt ist).

Dann müssen sie überlegen, ob Sie entweder auf einen anderen Namen ausweichen oder Ihre Marke doch nur in Deutschland zum Beispiel schützen lassen. In jedem Fall geben wir Ihnen eine Handlungshilfe an die Hand, damit Sie für sich eruieren können, was für Sie am meisten Sinn macht. Manchmal reichen auch kleinere Änderungen an der Marke, um der Kollisionsgefahr zu entgehen. Manchmal sollte man sich einen komplett neuen Namen überlegen. Wir können Sie bei dem Prozess begleiten.

In Deutschland können wir unbeschränkt Ihre Markenrechte durchsetzen. In Österreich und der Schweiz müssen wir das nach dem jeweiligen Sachverhalt beurteilen. Im Zweifel kann sein, dass wir Kollegen vor Ort hinzuziehen müssen. Hierfür verfügen wir über ein entsprechendes Netzwerk mit kompetenten Partnern.

Die Marken in Deutschland, Österreich und der Schweiz sind jeweils für 10 Jahre geschützt. Danach kann der Markenschutz um jeweils weitere 10 Jahre theoretisch unendlich verlängert werden.

Rufen Sie einfach zu den üblichen Bürozeiten Montag bis Freitag, 9 bis 17:00 Uhr, an. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Sollte Ihre Fragestellung eine vertiefte Recherche unsererseits erfordern und damit gegebenenfalls Kosten auslösen, teilen wir Ihnen dies im Vorfeld mit. Wenn Sie uns aber einfach anrufen, ist dies kostenfrei und unverbindlich. Wir freuen uns auf Sie.