Was kostet eine Markenanmeldung?
Die Anmeldung und Eintragung Ihrer Marke können wir für Sie bereits ab 189 EUR zzgl. Amtsgebühren in Höhe von 290 EUR (Deutsche Marke) bzw. 349 EUR zzgl. Amtsgebühren in Höhe von 850 EUR (Europäische Unionsmarke) übernehmen. Für Markenschutz in weiteren Ländern ausserhalb der europäischen Union machen wir Ihnen gerne ein Angebot. Im Weiteren finden Sie die Kostenübersicht zu den Amtsgebühren und unseren Festpreisangeboten im Bereich Markenanmeldung:
Markenanmeldung Deutschland Kosten (DPMA – Amtsgebühren)
- 290EUR Amtsgebühren Marke inkl. 3 Klassen
- 100 EUR Amtsgebühren je weitere Klasse
- 750 EUR Verlängerungsgebühr (nach 10 Jahren relevant)
- ab 189 EUR netto unser Anwaltshonorar inkl. 3 Klassen
Markenanmeldung Europa Unionsmarke Kosten
Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
- 850 EUR Amtsgebühren Grundgebühr für die Anmeldung einer Marke inkl. 1 Klasse
- zzgl. 50 EUR Amtsgebühren für die zweite Klasse
- 150 EUR Amtsgebühren je weitere Klasse ab der 3. Klasse
- 1.000 EUR Verlängerungsgebühr (Grundgebühr, nach 10 Jahren relevant)
- ab 349 EUR netto unser Anwaltshonorar inkl. 2 Klassen
Amtsgebühren Markenanmeldung International der WIPO (World Intellectual Property Organization)
- 653 CHF bzw. 903 CHF (Farbmarke) Grundgebühr
- In der Regel 100 CHF Gebühren pro Land (Die Gebühren der einzelnen IR-Länder hängt von der Konstellation der einzelnen Länder und der Basismarke ab.)
- Da die Gebühren nicht so pauschal vorherzusagen sind, wie bei der Gemeinschaftsmarke und der deutschen Marke, berechnen wir Ihnen die Kosten bei Beauftragung konkret für Ihren Fall.
Hinweise zur Anmeldung einer deutschen Marke
Die Anmeldegebühr beinhaltet die Gebühr für drei Waren- oder Dienstleistungsklassen. Für jede weitere Klasse ist die Klassengebühr zu zahlen.
Die Anmeldegebühr und eventuelle Klassengebühren sind Antragsgebühren, die mit der Antragsstellung und Zahlung (unabhängig vom Ausgang des Markeneintragungsverfahrens) verfallen. Das heisst, die Anmeldegebühren können z.B. bei Rücknahme der Markenanmeldung nicht zurückgezahlt werden.
Eine Rückzahlung von Gebühren erfolgt lediglich bei Zahlung ohne Rechtsgrund. Bitte beachten Sie, dass hier eine Erstattungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro einbehalten wird.
Falls für Sie eine schnellere Bearbeitung Ihrer Anmeldung von Interesse ist, können Sie einen Beschleunigungsantrag stellen. Die Beschleunigungsgebühr beträgt 200,00 Euro.
Der Schutz einer Marke gilt zunächst für 10 Jahre. Durch Zahlung der Verlängerungsgebühr können Sie die Schutzdauer um jeweils weitere zehn Jahre verlängern.(Quelle DPMA)
Hinweise zum Ablauf der Anmeldung einer Unionsmarke beim EUIPO
Die Gebühr ist binnen eines Monats fällig, nachdem die Anmeldung bei dem EUIPO eingegangen ist.
Als Tag des Eingangs einer Zahlung beim Amt gilt der Tag, an dem der eingezahlte oder überwiesene Betrag auf einem Bankkonto des Amts tatsächlich gutgeschrieben ist. Versäumen Sie die Einmonatsfrist für die Entrichtung der Anmeldegebühr, wird Ihre Anmeldung zwar nicht zurückgewiesen aber der Anmeldetag ist nicht mehr das Datum des Eingangs Ihrer Anmeldung sondern das Datum des Zahlungseingangs.
Das EUIPO erteilt keine Zahlungsaufforderung. Wenn Sie eine Quittung für die Zahlung wünschen, müssen Sie diese per Fax bei der Hauptabteilung Finanzen anfordern (Faxnummer: +34 96 513 1344). (Quelle EUIPO)