Firmennamen schützen lassen
Unternehmer kennen das. Man hat eine neue innovative und bahnbrechende Idee und gibt der Idee einen Namen. Gleichzeitig muss nun ein toller, griffiger und moderner Firmennamen gefunden werden. Der Weg dorthin ist gar nicht so einfach, wie man sich das vorstellt. Gute Firmennamen sind meist das Ergebnis langer brainstormings, Diskussionen und schlafloser Nächte. Bevor man den Firmennamen der Öffentlichkeit präsentiert, hat man also schon einiges an Zeit und Nerven und eventuell auch Geld investiert. Damit der Firmennamen nicht von anderen oder gar von Konkurrenten geklaut wird, sollte man den Firmennamen schützen lassen.
Ist der Firmennamen bereits durch den Eintrag ins Handelsregister geschützt?
Nein. Erstens ist Firmennamen nicht gleich Firmennamen. D.h. nicht jeder Firmenname wird auch automatisch ins Handelsregister eingetragen. Gerade Startups und kleinere Unternehmen überlegen sich am Anfang häufig einen Firmennamen für ihr Unternehmen, ohne den Firmennamen zwingend im Handelsregister eintragen zu lassen bzw. eintragen lassen zu müssen. Aber selbst wenn der Firmennamen im Handelssegister eingetragen wird, entsteht dadurch nicht automatisch ein Schutz gegen Nachahmer. Nur unter besonderen Umständen kann der Firmenname als so genanntes Unternehmenskennzeichen im Sinne von § 5 Abs. 2 MarkenG durch Benutzung als Unternehmenskennzeichen geschützt werden. Dies ist aber nicht immer einfach zu beweisen, so dass ein anderer, effektiver und wirtschaftlich nachhaltiger Weg gefunden werden sollte, den Firmennamen schützen zu lassen.
Effektiver Schutz des Firmennamens durch eine Markenanmeldung und Eintragung
Der beste und zuverlässigste Weg einen Firmennamen schützen zu lassen, ist der Weg über die Eintragung als registrierte Marke. Wenn man den Firmennamen nur Deutschland benutzen will, so reicht eine deutsche Markenanmeldung. Will man den Firmennamen auch über Deutschland hinaus im europäischen Ausland benutzen, so ist meist die europäische Gemeinschaftsmarke die Marke der Wahl. Selbst wenn man nur in zwei oder drei Ländern der Europäischen Union geschäftlich unter dem Firmennamen tätig sein will, lohnt sich in aller Regel die Gemeinschaftsmarke. Dies allein deshalb, weil sie kostengünstig ist und nur durch eine einzige Markenanmeldung gleich 28 Länder abgedeckt sind. Die Verwaltung der Marke ist dadurch einfacher und die Marke kann künftig auch über die momentan ins Auge gefassten Länder problemlos erweitert werden.
Exklusives Recht am Firmennamen durch die eingetragene Marke
Durch die Anmeldung des Firmennamens als Marke erwerben sie ein exklusives Recht zur Nutzung ihres Firmennamens in dem von ihm geschützten Bereich. Verwendet ein Dritter ihr Markenzeichen in identischer oder ähnlicher Art und Weise, so kann er auf Unterlassung und gegebenenfalls Herausgabe des Verletzergewinns in Anspruch genommen werden. Gerade in Zeiten des Internets sollte man den Firmennamen schützen lassen. Denn wer schon einmal Waren oder Dienstleistungen im Internet angeboten hat weiß: ist die innovative Idee für ein Produkt oder eine angebotene Dienstleistung erfolgreich, so wird sie schnell kopiert. Nicht selten finden sich dann Nachahmer auf Plattformen wie eBay, Amazon oder Dawanda. Hier reicht es regelmäßig aus, wenn man den Betreibern dieser Plattformen die Markenurkunde über den geschützten Firmennamen zukommen lässt, um die Angebote der Markenverletzer und Nachahmer löschen zu lassen. Insofern hat der Markenschutz für einen Firmennamen durch die offizielle Anmeldung und Eintragung im Markenregister auch einen praktischen Vorteil im späteren Konflikt mit einem Nachahmer.
Was muss ich beachten, wenn ich einen Firmennamen durch die Eintragung als Marke schützen lassen will?
Wollen Sie einen Firmennamen schützen lassen und haben sie sich für die Eintragung des Firmennamens als Marke entschieden, so sollten sie zunächst prüfen lassen, ob Ihr Firmenname auch als Markenname in rechtlicher Hinsicht funktionieren wird. Beschreibende Angaben wie z.B. Coach oder Consultant für Beratungsdienstleistungen oder Turnschuh für Turnschuhe wie auch Sushi für Fischgerichte können mangels Unterscheidungskraft nicht als Marke geschützt werden. Auch rein werbende Aussagen wie „supertoll“ oder „nur das Beste“ können nicht als Marke geschützt werden. Haben Sie einen unterscheidungskräftigen, originellen Firmennamen gefunden und wollen diesen Firmennamen schützen lassen, so sollten sie im nächsten Schritt recherchieren lassen, ob Ihr gewünschter Firmenname als Marke bereits vergeben ist oder noch verfügbar ist. Das sollten Sie im Übrigen auch tun, bevor Sie den Firmennamen nur verwenden im geschäftlichen Verkehr und nicht als Marke schützen lassen wollen. Im Rahmen einer solchen Markenrecherche sollten alle Markenregister in ihrem Tätigkeit Gebiet auf identische oder ähnliche Voreintragungen hin überprüft und ausgewertet werden. Auch sollte das Handelsregister auf bereits bestehende identische oder ähnliche Voreintragung überprüft werden. Nicht zuletzt sollte man sich mal bei bereits registrierten und genutzten Domains umschauen, ob es den Namen nicht schon so oder so ähnlich gibt. Je besser und umfangreicher eine solche Markenrecherche vor Anmeldung des Firmennamens als Marke durchgeführt wurde, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich im Nachhinein Dritte gegen Ihre Markeneintragung wenden.
Sofern Ihr gewünschter Firmenname noch als Marke verfügbar ist, sollte der Firmenname auch so schnell wie möglich als Marke geschützt werden. Denn im Markenrecht gilt das Prioritätsprinzip: Ist der Konkurrenz auch nur einen Tag früher mit der identischen oder ähnlichen Markenanmeldung vertreten, so ziehen sie den Kürzeren. Ihr Firmenname als eingetragene Marke wird in Zukunft ein wichtiger Bestandteil ihres Erfolgs und damit ein wichtiger und großer Wert Ihres Unternehmens sein. Man sollte also frühzeitig in einen effektiven Markenschutz investieren und den Firmennamen schützen lassen. Die Kosten für die erforderliche Markenrecherche und Markenanmeldung können Sie auf 10-Jahres-Sicht rechnen. So lange ist die Markeneintragung dann zunächst gültig und kann dann bei Bedarf gegen Zahlung einer Verlängerungsgebühr theoretisch beliebig oft beim Amt verlängert werden.
Wie kann ich meinen Firmennamen schützen lassen wenn ich einer Marke recherchieren und registrieren lassen will?
Der Zugang zu einer eingetragenen Marke ist mittlerweile relativ einfach geworden. Man sollte die Prüfung der Anmeldung und den Schutz des Firmennamens als Marke sowie Markenrecherchen jedoch stets einem Spezialisten überlassen, der im Zweifel auch für seine Ergebnisse gerade steht. Als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei im gewerblichen Rechtsschutz beschäftigen wir uns jeden Tag mit dem Schutz von Firmennamen als Marke. Wir haben allein in den vergangenen zwei Jahren über 1000 Marken und die Designs erfolgreich angemeldet und eintragen lassen. Daher sind wir die Top 2 Kanzlei in Deutschland mit den meisten Markenanmeldungen. Darüber hinaus vertreten wir Markeninhaber in möglichen Konflikten wie Widerspruchsverfahren oder Abmahnungen bzw. in der Durchsetzung ihrer Rechte als Markeninhaber gegen Nachahmer. Für den Schutz des Firmennamens als Marke haben wir für Sie Pakete zur Markenrecherche und Markenanmeldung zu Festpreisen gestaltet. Durch unsere Spezialisierung können wir Ihnen schnell und kompetent zu transparenten Preisen weiterhelfen wenn sie ihren Firmennamen schützen lassen wollen.